URTEIL. OGH klärt Schicksal einer Vinkulierung bei der Insolvenz des Schuldners.
WIEN (kom). Das Institut der Vinkulierung ist gesetzlich nicht geregelt, aber in der Praxis gang und gäbe: Zur Besicherung eines Kredits sichert der Schuldner seinem Gläubiger zu, dass etwa eine Lebensversicherung nur mit dessen Zustimmung dem Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Unklar war bisher das Schicksal der Vinkulierung im Konkurs.

