VERWALTUNGSGERICHTSHOF. Zuwendungen unter Angehörigen gelten im Zweifel als Verwendung des Einkommens und nicht als Mittel zu dessen Erzielung.
WIEN (kom). Strenge Rechnung, gute Steuerzahler: Wenn selbstständig Tätige versuchen, ihre Steuerlast durch Betriebsausgaben im Familienkreis zu verringern, müssen sie mit besonders kritischen Fragen des Finanzamts rechnen.

