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Softgun gilt nicht als Waffe: Überfall kein schwerer Raub

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/66Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 24 v. 13.6.2005

OGH: Antrag des Staatsanwalts auf höhere Strafe geht nach hinten los.

"Softguns" sehen zwar ziemlich beängstigend aus, sie sind aber nicht wirklich gefährlich: Die Munition besteht aus Plastikkügelchen. [Clemens Fabry]

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