UNTERNEHMERHAFTUNG
Unternehmen sollen für Schäden haften, die durch Mängel in ihrer Organisation, ihren Produkten oder ihren Dienstleistungen entstehen: Sie müssen nachweisen, die zur Abwendung des Schadens erforderliche Sorgfalt aufgewendet zu haben. Als Grund für die Beweislastumkehr wird angegeben, dass Vorteile und Risken der unternehmerischen Tätigkeit auf einer Seite vereint sein sollen; über die Preisgestaltung können Unternehmen eine Risikogemeinschaft unter ihren Kunden bilden. Die vorgeschlagene Regelung ist vom Anwendungsbereich her breiter als die Produkthaftung (die nach EU-Recht erhalten bleiben muss), aber – weil verschuldensabhängig – weniger streng.

