EU-GERICHTSHOF. Arbeitsrechtler Marhold hat Anspruch auf Sonderzahlung seines Ex-Dienstgebers Baden-Württemberg.
WIEN/LUXEMBURG (kom). Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der EU gilt auch für Universitätsprofessoren. Deshalb billigt der EuGH in Luxemburg den Standpunkt des Grazer Arbeitsrechtsprofessors Franz Marhold, der sich gegen die Rückforderung einer Sonderzuwendung (13. Monatsgehalt) seines früheren Arbeitgebers Baden-Württemberg wehrte.

