RETTUNGSVERSUCH. Geschädigter wollte Unfalllenker in vermeintlicher Notsituation helfen.
WIEN (kom). Autofahrer und ihre Versicherungen müssen manchmal auch Schäden ersetzen, die sie nur indirekt verursacht haben. Das zeigt sich an einem Blechschaden, der auf kuriose Weise eine Verletzung nach sich gezogen hatte und mit dem sich der Oberste Gerichtshof (OGH) auseinander setzen musste.

