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Wenn Angeklagte über ihre Strafe verhandeln

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2005/35Die Presse - Recht 2005, 7 Heft 17 v. 25.4.2005

WIEN. Sie stehen im Geruch des Unanständigen und sind doch aus der strafgerichtlichen Praxis nicht wegzudenken: Absprachen zwischen Angeklagtem, Staatsanwalt und Gericht über den Ausgang des Verfahrens. Gegen ein umfassendes Geständnis und die Zusicherung, dass keine Rechtsmittel erhoben werden, bietet der Richter dem Angeklagten eine moderatere Strafe an. Der Prozess wird auf diese Weise kürzer, die Beweiserhebung – etwa durch Vernehmung von Zeugen – zum Teil eingespart.

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