Rechtshistoriker schlagen vor: Nach den Grundlagen wahlweise zunächst nur öffentliches oder Privatrecht.
WIEN (kom). "Originell und doch traditionell": So charakterisiert Ass.-Prof. Gerald Kohl das vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte vorgeschlagene Modell für eine Studienreform. Originell ist die Form, wie das Bakkalaureat eingebunden wird, traditionell die Einteilung in drei Abschnitte.

