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"Außerordentlicher Erlebniswert" ist nicht absetzbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2005/10Die Presse - Recht 2005, 8 Heft 13 v. 29.3.2005

Flora und Fauna Madagaskars – im Bild ein Panther-Chamäleon – waren Gegenstand einer Geografen-Exkursion. Sie führte auch in die "Geisterstadt" Joffreville und den Montagne-d’Ambre-Nationalpark. [afp]

WIEN (kom). Geografielehrer dürfen sich nicht darauf verlassen, Auslandsexkursionen von der Steuer absetzen zu können – und seien diese noch so anstrengend. 2.30 Uhr Frühstück, dann ging’s los in Madagaskar: Busfahrt, Fähre; Besichtigungen: Mangrovenküste, Zuckerraffinerie, Siedlungen von Wanderarbeitern; Besteigung des Vulkans Mont Passot. Um 19 Uhr: Rückkehr ins Hotel. Es war einer der längsten Tage zweier Afrika-Reisen, die eine Wiener Englisch- und Geografielehrerin in ihren Ferien unternommen hatte. Kosten der vom Verband deutscher Schulgeografen veranstalteten Expeditionen: 5233,20 Euro. Die Lehrerin hatte sie sich geleistet, um sich fortzubilden und nicht auf die, wie sie fand, teils schlechten Lehrbücher angewiesen zu sein: Es wäre peinlich, könnten weit gereiste Schüler ihr vorwerfen, sie hätte keine Ahnung, wie es in dem jeweiligen Land sei.

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