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Auf Schulsportwoche beinahe ertrunken: Kein Schmerzengeld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2004/71Die Presse - Recht 2004, 10 Heft 50 v. 6.12.2004

OBERSTER GERICHTSHOF. Unfall auf Kajak-Woche gilt als Arbeitsunfall, Kursveranstalter nicht klagbar.

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