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Zähne ruiniert und repariert: Keine Invalidität

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2004/32Die Presse - Recht 2004, 16 Heft 25 v. 14.6.2004

VERSICHERUNG. Ist die Kaufähigkeit wiederhergestellt, muss eine Unfallversicherung für beschädigte Zähne nicht zahlen.

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