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Steuerrecht in Kürze

RechtspanoramaStefan MirusDie Presse - Recht 2004/27Die Presse - Recht 2004, 20 Heft 22 v. 24.5.2004

PRIVATE GEBÄUDENUTZUNG

Die am 1. Mai in Kraft getretene Umsatzsteuernovelle 2004 enthält Maßnahmen, die einen Einnahmenausfall für den Fiskus im Gefolge eines EuGH-Urteils verhindern sollen. Durch das "Seeling"-Urteil stellte die teilweise private Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch dar. Somit konnte bei der geringfügigsten unternehmerischen Nutzung des Gebäudes der volle Vorsteuerabzug auch hinsichtlich des privat genutzten Teils geltend gemacht werden. Die Novelle sieht einen Wechsel von einem steuerpflichtigen zu einem nicht steuerbaren und damit nicht dem Umsatzsteuergesetz unterliegenden Eigenverbrauch vor, für den überdies der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Bei Gebäuden, bei denen ein Vorsteuerabzug für den nicht-unternehmerischen Teil bereits in Anspruch genommen werden konnte, verlängert sich der Vorsteuerberichtigungszeitraum von bisher 9 auf 19 Jahre: Das Gebäude kann also erst nach 20 Jahren verkauft werden, ohne dass die geltend gemachten Vorsteuern anteilig zurückgezahlt werden müssten.

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