BAU AN DER GRENZE. Oberste Gerichtshof klärt kuriosen Streit um Aufklärungspflichten.
WIEN (kom). Welche Rechtsfolgen kann ein über den Gartenzaun hinweg gesagtes "Geht in Ordnung" nach sich ziehen? Um diese Frage kreiste ein kurioser Streit zwischen zwei Salzburgern, der mit dem achtlos gesagten Wort begann und mit der Forderung nach Schadenersatz in Höhe von 6000 Euro – plus der Kleinigkeit von 5000 Euro Prozesskosten – endete.

