vorheriges Dokument
nächstes Dokument

In Kürze

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2004/25Die Presse - Recht 2004, 24 Heft 18 v. 26.4.2004

LENKERAUSKUNFT MRK-GEMÄSS

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Österreich wegen der Pflicht zur Lenkerauskunft abgewiesen. Beschwert hatte sich der Zulassungsbesitzer eines Autos, das zu schnell gefahren war. Die Frage nach dem Lenker beantwortete er unvollständig, er wurde bestraft. In Straßburg beschwerte er sich, die Pflicht zur Lenkerauskunft (in Verfassungsrang) widerspreche dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung. Laut EGMR wurde er aber bloß als Zulassungsbesitzer und nicht als Beschuldigter befragt; das Faktum, wer gelenkt hat, sei für sich genommen keine Anschuldigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!