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Judikatur in Kürze

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2004/18Die Presse - Recht 2004, 20 Heft 12 v. 15.3.2004

VERGLEICHENDE WERBUNG

Der Markenwert von Waren und Dienstleistungen darf zur vergleichenden Werbung herangezogen werden, sofern er wissenschaftlich ermittelt wurde. Der OGH hat den Antrag des Herstellers von EWE-Küchen abgewiesen, die Werbeaussage zu verbieten, wonach DAN-Küchen den höchsten Markenwert in Österreich genössen (und EWE auf Platz drei liege). Laut OGH erlaubt die EU-Irreführungsrichtlinie den objektiven Vergleich wesentlicher, nachprüfbarer Eigenschaften. Der Markenwert sei ein wesentlicher Faktor für den – in der Richtlinie ausdrücklich genannten – Preis und wie dieser eine vergleichbare Eigenschaft (4 Ob 259/03x). Ausdrücklich offen blieb, ob statt mit wissenschaftlichen Untersuchungen auch mit Meinungsumfragen vergleichend geworben werden darf.

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