VERGLEICHENDE WERBUNG
Der Markenwert von Waren und Dienstleistungen darf zur vergleichenden Werbung herangezogen werden, sofern er wissenschaftlich ermittelt wurde. Der OGH hat den Antrag des Herstellers von EWE-Küchen abgewiesen, die Werbeaussage zu verbieten, wonach DAN-Küchen den höchsten Markenwert in Österreich genössen (und EWE auf Platz drei liege). Laut OGH erlaubt die EU-Irreführungsrichtlinie den objektiven Vergleich wesentlicher, nachprüfbarer Eigenschaften. Der Markenwert sei ein wesentlicher Faktor für den – in der Richtlinie ausdrücklich genannten – Preis und wie dieser eine vergleichbare Eigenschaft (4 Ob 259/03x). Ausdrücklich offen blieb, ob statt mit wissenschaftlichen Untersuchungen auch mit Meinungsumfragen vergleichend geworben werden darf.

