KEIN ARBEITSUNFALL
WIEN (kom). Tragisches Ende einer Bergtour im Sommer ’02: Bei einer Übung stiegen Bergretter auf einen Gipfel, um Sonnwendfeuer zu sehen. Beim Versuch, per Selbstauslöser sich und die Gruppe beim Gipfelkreuz (im Bild: der Großglockner/apa) zu fotografieren, trat der Gruppenführer auf einen losen Felsbrocken und stürzte 300 Meter tief in den Tod. Wie der OGH nun bestätigte, hat seine Witwe keinen Anspruch auf Ersatz der Begräbniskosten und Witwenrente durch die AUVA: Die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen sei nicht vom Versicherungsschutz für Bergretter umfasst (10 ObS 208/03s, "Presse"-Fax auf Abruf: 0900/555511-13).

