Verfassungsgerichtshof prüft Aufenthaltsverbot gegen straffällig gewordenen Ausländer, der seit vielen Jahren mit Familie in Österreich lebt.
Sexueller Mißbrauch: Der Verfassungsgerichtshof muß abwägen, ob das Delikt so schwer ist, daß das Interesse an der Abschiebung des Täters dem Recht auf Familienleben vorgeht. Photo: apa

