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Kein Hinweis auf Einspruchsfrist Arbeiterkammer haftet für Fehler

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/16Die Presse - Recht 2003, 8 Heft 7 v. 10.2.2003

Bei der Beratung eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers unterlief einem Mitarbeiter der Arbeiterkammer ein Fehler. Die Kammer muß für die finanziellen Folgen haften.

Ein Fehler bei der rechtlichen Beratung kann auch für den Ratgeber (hier ein AK-Beratungsgespräch in Wien) unangenehme Folgen haben. Photo: Michaela Seidler

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