Wenn gemeinsame Kinder von Geschiedenen auf beide Eltern verteilt sind, bekommen diese für Alimente keinen Absetzbetrag.
WIEN (kom). Es ist kein häufiger Fall, kommt aber vor: Einige Zeit nach der Scheidung wird vereinbart, daß die gemeinsamen Kinder fortan getrennt bei ihr und ihm leben sollen (ganz selten werden Geschwister gleich bei der Scheidung voneinander getrennt). Steuerlich fährt man damit allerdings schlechter.

