WIEN. Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, mit dem die "Abfertigung neu" für alle seit 1. Jänner abgeschlossenen Dienstverhältnisse geschaffen wurde, sieht Melde- und Auskunftspflichten des Dienstgebers an die Mitarbeitervorsorgekassen vor. Dabei werden auch Personaldaten übermittelt.

