KONJUNKTURIMPULSE
Das Wachstums- und Standortgesetz 2003 schafft einige Konjunkturimpulse: Zur Ankurbelung von Investitionen wird die befristete steuerliche Förderung in Form der Investitionszuwachsprämie von 10% um ein Jahr verlängert. Die vorzeitige Abschreibung von Gebäuden (12%) und sonstigen Wirtschaftsgütern (20%) im Anlagevermögen, die für Hochwasserkatastrophen-Opfer bis Ende dieses Jahres eingeführt wurde, wird ebenfalls um ein Jahr verlängert.

