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Auffahrunfall auf dem Schneehang

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/70Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 50 v. 9.12.2003

SCHADENERSATZ. Ein Seminarveranstalter muss Schadenersatz zahlen, weil er nicht für einen sicheren Ablauf eines Snow-Rafting-Bewerbs gesorgt hat.

Gummischlauch als Sportgerät: Schnell, aber nicht steuerbar. [Foto: dpa]

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