Der VfGH hat Bedenken gegen die generelle Verweigerung der Auskunft über erkennungsdienstliche Daten an den Betroffenen.
WIEN (kom). Manche Daten sind in Österreich so gut geschützt, daß nicht einmal der Betroffene selbst sie erfahren darf. – Ein Jurist mußte sich einem Mundhöhlenabstrich unterziehen und wollte das Ergebnis der DNA-Analyse erhalten. Doch die Polizei lehnte seinen Antrag nicht einmal ab, sondern ignorierte ihn.

