ANTRAG AUF PRÄMIEN
Steuerrechtliche Prämien (Forschungs-, Bildungs-, Lehrlingsausbildungs-, Ersatzbeschaffungs- und Investitionszuwachsprämie) können künftig auch nach Abgabe der Steuererklärung geltend gemacht werden. In Abkehr von seiner bisherigen Ansicht (EStR 2000, Rz 8209) wird das Finanzministerium demnächst einen Erlass veröffentlichen, wonach die Prämien jeweils bis zur Zustellung des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer oder Feststellungsbescheides für das betreffende Jahr geltend gemacht werden können. Es genügt, wenn das Antragsformular noch am Tag der Zustellung des Bescheids zur Post gegeben wird. Das Ministerium ersucht die Finanzämter, seine neue Linie schon vor der Veröffentlichung des Erlasses zu berücksichtigen.

