EHEBRUCH. Der Oberste Gerichtshof lehnt "Schmerzengeld für verlorene Liebe" ab.
WIEN (kom). Wer von seinem Ehepartner betrogen wird, kann zwar Schadenersatz für Detektivkosten verlangen, Schmerzengeld für psychische Schäden steht ihm nicht zu. "Schmerzengeld für verlorene Liebe gibt es nicht", entschied der Oberste Gerichtshof erstmals.

