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Betrogene Frau bekommt kein Schmerzengeld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/51Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 22 v. 26.5.2003

EHEBRUCH. Der Oberste Gerichtshof lehnt "Schmerzengeld für verlorene Liebe" ab.

WIEN (kom). Wer von seinem Ehepartner betrogen wird, kann zwar Schadenersatz für Detektivkosten verlangen, Schmerzengeld für psychische Schäden steht ihm nicht zu. "Schmerzengeld für verlorene Liebe gibt es nicht", entschied der Oberste Gerichtshof erstmals.

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