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EU-Recht verdrängt Verfassungsrecht

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2003/52Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 22 v. 26.5.2003

Der Verfassungsgerichtshof hielt den – ebenfalls in der Böhmischen Hofkanzlei am Wiener Judenplatz untergebrachten – Verwaltungsgerichtshof für zuständig: mit Recht. [Foto: Michaela Seidler]

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