VFGH. Der Verfassungsgerichtshof hat keine Zweifel mehr, dass die Vertretung der ÖBB durch die Finanzprokuratur verfassungskonform ist.
VFGH. Der Verfassungsgerichtshof hat keine Zweifel mehr, dass die Vertretung der ÖBB durch die Finanzprokuratur verfassungskonform ist.
