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Testament gilt, auch wenn es nicht so heißt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/44Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 17 v. 22.4.2003

ERBRECHT. Der Formzwang im Erbrecht verlangt nicht, den letzten Willen als solchen zu bezeichnen

Auf den Tode des Erblassers folgt nur allzu oft ein Streit zwischen den Erben um den Nachlass. [Foto: apa]

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