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"Staat haftet für EU-Verstoß eines Höchstgerichts"

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2003/39Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 16 v. 14.4.2003

GENERALANWALT. Der EU-Generalanwalt meint, EU-widrige Höchstgerichtsurteile verpflichten Österreich zu Schadenersatz.

WIEN (kom). Wie kann sich der Einzelne wehren, wenn ein heimisches Höchstgericht ihm einen EU-rechtlichen Anspruch vorenthält? Im Moment gar nicht, weil ein weiteres Rechtsmittel unmöglich ist und das Amtshaftungsgesetz einen Schadenersatz-Haftung der Republik für fehlerhafte Höchstgerichtsurteile ausschließt.

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