GENERALANWALT. Der EU-Generalanwalt meint, EU-widrige Höchstgerichtsurteile verpflichten Österreich zu Schadenersatz.
WIEN (kom). Wie kann sich der Einzelne wehren, wenn ein heimisches Höchstgericht ihm einen EU-rechtlichen Anspruch vorenthält? Im Moment gar nicht, weil ein weiteres Rechtsmittel unmöglich ist und das Amtshaftungsgesetz einen Schadenersatz-Haftung der Republik für fehlerhafte Höchstgerichtsurteile ausschließt.

