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Er starb zu früh: Frau erbt statt Freundin

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2003/33Die Presse - Recht 2003, 20 Heft 13 v. 24.3.2003

WIEN. Was ihre rechtliche Position betrifft, leben Lebensgefährten gefährlich: Die Freundin eines Mannes, der sich von seiner Frau getrennt hatte, musste nach dessen Tod auf den Großteil des ihr zugedachten Erbes verzichten. Statt dessen kommt die verlassene Ehegattin zum Zug.

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