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Notstandshilfe: Frauen mittelbar diskriminiert?

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/126Die Presse - Recht 2002, 19 Heft 50 v. 9.12.2002

Der VwGH nützt erstmals eine Ermächtigung bei drohenden Massenverfahren.

WIEN (red.). Werden Frauen bei der Gewährung – oder besser: Verweigerung – der Notstandshilfe diskriminiert? Diese Frage muß der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in zwei Verfahren beantworten, in denen er erstmals eine Ermächtigung zur Vermeidung von Massenverfahren genützt hat (§ 26a VwGG).

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