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Höchstgericht erweitert Kündigung bei Eigenbedarf

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/116Die Presse - Recht 2002, 23 Heft 48 v. 25.11.2002

Die zehnjährige Sperrfrist für die Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt nur noch dann, wenn bei aufrechter Miete ein neuer Eigentümer das Objekt erworben hat.

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