Die zehnjährige Sperrfrist für die Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt nur noch dann, wenn bei aufrechter Miete ein neuer Eigentümer das Objekt erworben hat.
Die zehnjährige Sperrfrist für die Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt nur noch dann, wenn bei aufrechter Miete ein neuer Eigentümer das Objekt erworben hat.
