Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, daß Leistungen eines Täters im Rahmen einer versuchten Diversion als Milderungsgrund zu berücksichtigen sind.
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, daß Leistungen eines Täters im Rahmen einer versuchten Diversion als Milderungsgrund zu berücksichtigen sind.
