RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2002/98Die Presse - Recht 2002, 8 Heft 43 v. 21.10.2002
Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist in Deutschland, anders als in Österreich, seit Jahrzehnten erlaubt – und ebenso die Ausübung des solcherart erlernten Berufs. Photo: Paul Glaser