vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutsche Heilpraktiker in darf in Österreich nicht praktizieren

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2002/98Die Presse - Recht 2002, 8 Heft 43 v. 21.10.2002

Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist in Deutschland, anders als in Österreich, seit Jahrzehnten erlaubt – und ebenso die Ausübung des solcherart erlernten Berufs. Photo: Paul Glaser

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!