Die Verfassungsexperten Öhlinger und Funk finden in einem Gutachten für das Justizministerium keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die geplante Strafprozeßreform.
Die Verfassungsexperten Öhlinger und Funk finden in einem Gutachten für das Justizministerium keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die geplante Strafprozeßreform.
