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OGH sorgt für Fairneß im Außerstreitverfahren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/90Die Presse - Recht 2002, 18 Heft 39 v. 23.9.2002

Im Rekursverfahren muß auch bei Außerstreitsachen – etwa der Bestellung eines Heiratsguts – der Gegner Stellung nehmen können.

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