Eine Versicherung muß nach einem Unfall auch bei einer Kaskovereinbarung nur zahlen, wenn der Versicherte zur Klärung des Unfalls beiträgt. Der Lenker darf auch das Risiko nicht scheuen, sich selbst zu belasten.
Eine Versicherung muß nach einem Unfall auch bei einer Kaskovereinbarung nur zahlen, wenn der Versicherte zur Klärung des Unfalls beiträgt. Der Lenker darf auch das Risiko nicht scheuen, sich selbst zu belasten.
