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Lenker erschwerte die Aufklärung eines Unfalls: Vollkasko zahlt nichts

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/79Die Presse - Recht 2002, 18 Heft 35 v. 26.8.2002

Eine Versicherung muß nach einem Unfall auch bei einer Kaskovereinbarung nur zahlen, wenn der Versicherte zur Klärung des Unfalls beiträgt. Der Lenker darf auch das Risiko nicht scheuen, sich selbst zu belasten.

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