Die Republik muß privaten Internet-Anbietern Daten zur Weitergabe überlassen.
WIEN (kom). Der Oberste Gerichtshof (OGH) sichert die Konkurrenz privater Informationsanbieter mit dem staatseigenen Firmenbuch. Laut dem Höchstgericht wäre es ein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, würde die Republik die Übernahme von Daten aus dem öffentlichen Register zur Weitergabe verbieten. Allerdings muß der Übernehmer ein "angemessenes Entgelt" zahlen.

