Ein Automechaniker, der das "Pickerl" ohne die vorgeschriebene Inspektion des Fahrzeugs vergibt, macht sich des Amtsmißbrauchs schuldig.
Ein Automechaniker, der das "Pickerl" ohne die vorgeschriebene Inspektion des Fahrzeugs vergibt, macht sich des Amtsmißbrauchs schuldig.
