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Wenn das Flugzeug heillos überbucht ist

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/49Die Presse - Recht 2002, 8 Heft 22 v. 27.5.2002

Bei Linienflügen gibt es eine Entschädigung für Verspätungen und Ausfälle. Bald auch bei Charter?

Gestrandet, aber nicht am Strand ist dieses Urlauberpaar, das auf einem spanischen Flughafen auf einen Flug wartet. Bei Linienflügen müssen die Luftfahrtunternehmen schon jetzt Mindestentschädigungssummen zahlen, eine Ausweitung auf Charterflüge wird erwogen. Photo: ap

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