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Schadenersatz: Wenn richterliche Rechtsfortbildung an Grenzen stößt

RechtspanoramaWolfgang GreberDie Presse - Recht 2002/45Die Presse - Recht 2002, 20 Heft 21 v. 21.5.2002

Trauer über den Unfalltod naher Angehöriger wird vom Obersten Gerichtshof als Grund für Schadenersatz akzeptiert, sofern den Schädiger schweres Verschulden traf. Photo: dpa

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