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Duschen in der Nacht verboten: Lärm stört den Schlaf des Nachbarn

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/40Die Presse - Recht 2002, 6 Heft 20 v. 13.5.2002

Der Oberste Gerichtshof billigt das gegen eine Wohnungseigentümerin gerichtete Verbot, nach zehn Uhr abend ihre Dusche zu benützen.

Garantiert ohne Lärmbelästigung konnte dieser Herr auf dem Münchner Marienplatz eine (solarbeheizte) Dusche nehmen – aber wer hat dazu schon die Gelegenheit? Photo: apa

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