Der Oberste Gerichtshof billigt das gegen eine Wohnungseigentümerin gerichtete Verbot, nach zehn Uhr abend ihre Dusche zu benützen.

Garantiert ohne Lärmbelästigung konnte dieser Herr auf dem Münchner Marienplatz eine (solarbeheizte) Dusche nehmen – aber wer hat dazu schon die Gelegenheit? Photo: apa