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Keine Elternschaft auf Widerruf: Adoptierter ist verhaltensgestört

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2002/28Die Presse - Recht 2002, 11 Heft 16 v. 15.4.2002

WIEN. Adoptionen lassen sich nicht wie der Kauf mangelhafter Ware rückabwickeln, mag das Wahlkind noch so stark von den Vorstellungen seiner neuen Eltern abweichen. Ein Ehepaar hat es bisher nicht geschafft, eine in Bulgarien erfolgte Adoption in Österreich zu annullieren, wo es mit dem Buben nicht zurechtkam.

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