WIEN. Adoptionen lassen sich nicht wie der Kauf mangelhafter Ware rückabwickeln, mag das Wahlkind noch so stark von den Vorstellungen seiner neuen Eltern abweichen. Ein Ehepaar hat es bisher nicht geschafft, eine in Bulgarien erfolgte Adoption in Österreich zu annullieren, wo es mit dem Buben nicht zurechtkam.

