Die Vereinfachung der Verwaltung treibt seltsame Blüten: Für Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof muß man jetzt aufs Postamt gehen, um die Gebühr zu entrichten.
WIEN (kom). Viele Anwälte sehnen sich nach der guten alten Stempelmarke zurück. Nicht aus Sentimentalität, sondern aus einem ganz praktischen Grund: Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof zu erheben ist seit dem Jahreswechsel wesentlich umständlicher.

