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Sehnsucht nach der guten alten Stempelmarke

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2002/20Die Presse - Recht 2002, 9 Heft 13 v. 25.3.2002

Die Vereinfachung der Verwaltung treibt seltsame Blüten: Für Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof muß man jetzt aufs Postamt gehen, um die Gebühr zu entrichten.

WIEN (kom). Viele Anwälte sehnen sich nach der guten alten Stempelmarke zurück. Nicht aus Sentimentalität, sondern aus einem ganz praktischen Grund: Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof zu erheben ist seit dem Jahreswechsel wesentlich umständlicher.

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