Das Höchstgericht hatte eine Beschwerde als aussichtslos abgelehnt, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte danach vollinhaltlich bestätigte.
Das Höchstgericht hatte eine Beschwerde als aussichtslos abgelehnt, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte danach vollinhaltlich bestätigte.
