WIEN (red.). Legt der Staatsanwalt nach einem Verkehrsunfall eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zurück, ist die Polizei nicht daran gehindert, den Lenker zu bestrafen, weil er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat damit klargestellt, daß hier das Verbot keine Rolle spielt, wegen ein und derselben Sache zweimal vor Gericht (bzw. Verwaltungsstrafbehörde) gestellt zu werden.

