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Haben frühe Embryonen ein Lebensrecht? Plädoyer für die Stammzellenforschung

Rechtspanoramaao. Univ.-Prof. Dr. Erwin BernatDie Presse - Recht 2002/6Die Presse - Recht 2002, 8 Heft 11 v. 11.3.2002

Ein menschlicher Embryo im Frühstadium – entnimmt man daraus Stammzellen, wird der Embryo zerstört. Photo: dpa

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