Die Ankündigung der Bundesregierung, die Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel mit 1. Juli 2026 von zehn auf fünf Prozent zu senken, wird politisch als spürbare Entlastung der Haushalte präsentiert. Doch aus rechtlicher und wettbewerbspolitischer Sicht stellt sich eine zentrale Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Steuersenkung tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt?

