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Wie die EU das Waldgesetz lichtet

Wirtschaft & RechtArmin Schwabl, Katharina GradischnigDer Standard 2026/2721565Der Standard 2026, 18 Heft 6 v. 3.2.2026

Nach der Überarbeitung des sogenannten EU-Lieferkettengesetzes wurde Ende des Vorjahres auch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angepasst: Der Geltungsbeginn wird um ein Jahr verschoben und die Pflichten für Unternehmen reduziert. Ziel ist eine bessere Umsetzbarkeit und mehr Vorbereitungszeit für die betroffenen Akteure.

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