Nach der Überarbeitung des sogenannten EU-Lieferkettengesetzes wurde Ende des Vorjahres auch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angepasst: Der Geltungsbeginn wird um ein Jahr verschoben und die Pflichten für Unternehmen reduziert. Ziel ist eine bessere Umsetzbarkeit und mehr Vorbereitungszeit für die betroffenen Akteure.

